Prüfung gem. § 13 AStV.
Bei einer Prüfung des Arbeitsinspektorates sollten Sie die letzten drei Prüfprotokolle Ihrer RLT-Anlage vorlegen können. Die Protokolle der "CHECK-APP Raumlufttechnik" eignen sich für die Vorlage im Rahmen einer Überprüfung gem. § 13 der Arbeitsstättenverordnung.
Mit der "CHECK-APP Raumlufttechnik" und einem Nachweis für die fachliche Kompetenz, können Sie Überprüfungen gem. § 13 der Arbeitsstättenverordnung nun einfach, schnell und kostengünstig durchführen.
Für die Gültigkeit eines Protokolls der "CHECK-APP Raumlufttechnik" als Prüfbericht gem. § 13 AStV, lesen Sie bitte mehr darüber in unseren Nutzungsbedingungen, Punkt 3 "Geltungsbereich".
Erstinspektion von RLT-Anlagen
Bei der Montage und Installation von RLT-Anlagen, kommt es oft zu unsachgemäßen Praktiken, welche Funktionalität, Brandschutz und Hygiene stark beeinträchtigen können. Verschmutzungen durch Bauschutt / -staub, undichte Luftleitungen, falsche Kalibrierung der Luftfördermenge oder nicht ordnungsgemäße Montage der Filter. Diese und weitere Mängel kommen leider viel zu oft schon vor der ersten Inbetriebnahme einer RLT-Anlage vor.
Um die hohen Kosten, die eine ordnungsgemäße Instandsetzung der RLT-Anlage / Lüftungsanlage mit sich bringt zu vermeiden, empfiehlt es sich nach Abschluss der Montagearbeiten an der RLT-Anlage, diese zu begehen und sämtlich Elemente nach den anerkannten Regeln der Technik zu prüfen. Mit der "CHECK-APP Raumlufttechnik" haben Sie es nun selbst in der Hand.