Nutzungsbedingungen


CHECK-APP Raumlufttechnik


Benutzer der "CHECK-APP Raumlufttechnik" akzeptieren ausdrücklich nachstehende Nutzungsbedingungen.



1. ALLGEMEINES


1.1. Die "CHECK-APP Raumlufttechnik" wurde entwickelt um Professionisten und RLT-AnlagenBETREIBERN eine Hilfe für die Prüfung von raumlufttechnischen Anlagen zu bieten. Die Protokollerstellung der "CHECK-APP Raumlufttechnik" kann verwendet werden für:

  • Erstellung eines Prüfprotokolls gem. § 13 AStV.
  • Bestandsaufnahme von Werten und des Zustands bestehender RLT-Anlagen.
  • Erstinspektionen von neuen RLT-Anlagen.
  • Dokumentation nach Wartungs- & Reinigungsarbeiten an RLT-Anlagen.

1.2. Die Nutzung der "CHECK-APP Raumlufttechnik" ist für den gewerblichen Bereich konzipiert.

1.3. In der "CHECK-APP Raumlufttechnik" wird kein "Gendering" angewendet. Damit soll der Lesefluss und Verständlichkeit der Texte gewahrt und gefördert werden.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach kostenpflichtiger Bestellung eines Prüfprotokolls unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt.

1.5. Die Datenschutzerklärung der RLQ Medien GmbH ist Teil der Nutzungsbedingungen der "CHECK-APP Raumlufttechnik". Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist die Datenschutzerklärung gesondert abrufbar.
HIER Datenschutzerklärung einsehen.



2. HAFTUNG


2.1. "CHECK-APP Raumlufttechnik" ist ein Produkt der RLQ Medien GmbH.

2.2.  In der "CHECK-APP Raumlufttechnik" eingebundene Hinweise und Anleitungen sind nach bestem Wissen und Gewissen und in Anlehnung an anerkannte Regeln der Technik formuliert. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird keine Haftung übernommen. Fundierte Kompetenzen und Kenntnisse im Bereich der Raumlufttechnik sollen bei der Nutzung der "CHECK-APP Raumlufttechnik" vorhanden sein.

2.3. Die RLQ Medien GmbH haftet nicht für Schäden, welche
  • aufgrund der Anwendung/Nutzung der "CHECK-APP Raumlufttechnik",
  • aufgrund der Interpretation des Prüfprotokolls,
  • in sonst irgendeinem Zusammenhang mit der "CHECK-APP Raumlufttechnik" stehen. 

2.4. Anwender sind verantwortlich für die Richtigkeit der im Prüfprotokoll angegebenen Werte und Angaben. Die RLQ Medien GmbH übernimmt keine Haftung für Werte und Angaben, welche mit der  "CHECK-APP Raumlufttechnik" protokolliert werden. 




3. GELTUNGSBEREICH


3.1. Das Prüfprotokoll der "CHECK-APP Raumlufttechnik" beinhaltet sämtliche im Prüfbericht des Arbeitsinspektorates geforderten Angaben und Werte. Die Gültigkeit als Prüfbericht gem. § 13 AStV. ist abhängig von der vorliegenden Kompetenz des Prüfers (siehe dazu § 13 AStV. Abs. (4)). 

3.2. Um die Gültigkeit des Prüfprotokolls im Rahmen einer Kontrolle gem. § 13 AStV zu gewährleisten, haben Anwender der "CHECK-APP Raumlufttechnik" dafür Sorge zu tragen, dass sie ihre Kompetenzen der geltenden gewerberechtlichen Bestimmungen nachweisen.

3.3. Die Vorlage eines mit "CHECK-APP Raumlufttechnik" erstellten Protokolls im Rahmen einer Prüfung durch das Arbeitsinspektorat, ist ausschließlich unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zulässig:

"§ 13. (1) Folgende Anlagen und Einrichtungen sind mindestens einmal jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen:

1. Sicherheitsbeleuchtungsanlagen;
2. Alarmeinrichtungen;
3. Klima- oder Lüftungsanlagen;
4. Brandmeldeanlagen.

(2) Löschgeräte und stationäre Löschanlagen sind mindestens jedes zweite Kalenderjahr, längstens jedoch in Abständen von 27 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

(3) Nach größeren Instandsetzungen, Änderungen oder wenn begründete Zweifel am ordnungsgemäßen Zustand bestehen, sind die Anlagen und Einrichtungen (Abs. 1 und 2) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

(4) Prüfungen gemäß Abs. 1 bis 3 sind von geeigneten, fachkundigen und hiezu berechtigten Personen (zB befugte Gewerbetreibende, akkreditierte Überwachungsstellen, Ziviltechniker/innen, technische Büros, qualifizierte Betriebsangehörige) nach den Regeln der Technik durchzuführen.

(5) Über die Prüfungen nach Abs. 1 bis 3 sind Aufzeichnungen zu führen und mindestens drei Jahre in der Arbeitsstätte aufzubewahren. Die Aufzeichnungen über die Prüfung von Löschgeräten können entfallen, wenn Prüfdatum und Mängelfreiheit durch einen Aufkleber bestätigt werden."

Quelle vom 26.11.2017: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009098&Paragraf=13




4. DATENSPEICHERUNG & INTERNETVERBINDUNG


4.1. Die Anwendung der "CHECK-APP Raumlufttechnik" erfordert einen Zugriff auf:

  • Identität - Konten auf dem Gerät finden
  • Kontakte - Konten auf dem Gerät finden
  • Fotos/Medien/Dateien - USB-Speicherinhalte lesen - USB-Speicherinhalte ändern oder löschen
  • Speicher - USB-Speicherinhalte lesen - USB-Speicherinhalte ändern oder löschen
  • Kamera - Bilder und Videos aufnehmen
  • Sonstige - Netzwerkverbindungen abrufen - Zugriff auf alle Netzwerke

(Zugriffsanforderungen gem. Google Playstore)

4.2. Die Angaben und Werte, welche im Prüfprotokoll aufscheinen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und können von uns NICHT eingesehen werden. Lediglich die Unternehmensdaten des Prüfenden, sowie die IP Adresse Ihres Endgerätes werden an die RLQ Medien GmbH zur Rechnungslegung und Betrugsabsicherung übermittelt.

4.3. Für das Ausfüllen der Checklisten der "CHECK-APP Raumlufttechnik" ist keine Internetverbindung notwendig. Lediglich das Herunterladen der App und die Erstellung des PDF Prüfprotokolls benötigt eine Internetverbindung. 

4.4. Für die benötigte Internetverbindung können Kosten seitens Ihres Telekommunikationsanbieters anfallen. Informieren Sie sich vor Nutzung der "CHECK-APP Raumlufttechnik" bei Ihrem Anbieter über Ihren Tarif.



5. KOSTEN & RECHNUNGSLEGUNG


5.1. Das Herunterladen der "CHECK-APP Raumlufttechnik", das Konfigurieren von RLT-Anlagen und das Ausfüllen der Checklisten sind kostenfrei. 

5.2. Das Erstellen des Prüfprotokolls wird mit € 84,- (netto) in Rechnung gestellt. Nach Erhalt der Rechnung, ist diese prompt und ohne Abzüge zu begleichen. 

5.3. Die Rechnung wird per Mail an die hinterlegte E-Mail Adresse gesendet. Eine vollständige und korrekte Angabe folgender Daten, wird für das Erstellen eines Prüfprotokolls und die Rechnungslegung verlangt:
  • Firmenname
  • Email Adresse
  • UID Steuernummer
  • Firmenbuchnummer
  • Straße, Hausnummer
  • PLZ, Ort

5.4. Bei Inanspruchnahme des Monatspaketes um € 499,- (Details siehe "Preise" auf www.check-app.at), erfolgt die Rechnungslegung bei Bestellung des Monatspaketes + evtl. Nachverrechnung bei Überschreitung des Protokollkontingents von 10 Protokollen pro Monat.

5.5. Betrugsversuche und mutwillige Falschangaben der Unternehmensdaten werden ausnahmslos gem. § 146 StGB (Strafgesetzbuch) zur Anzeige gebracht. 




6. PRÜFPROTOKOLL - FORMATIERUNG & DESIGN


6.1. Das Prüfprotokoll beinhaltet sämtliche mit der "CHECK-APP Raumlufttechnik" erfassten Werte und Daten einer RLT-AnlagenPRÜFUNG.

6.2. Standardformatierung und -design eines Musterprotokolls können auf Wunsch per Mail vorab zugesendet werden.

6.3. Individuelle Anforderungen an Formatierung und Design des Prüfprotokolls (z.B. Einbindung von Firmenlogo, Firmenbaren etc.), können gerne umgesetzt werden. Kontaktieren Sie uns diesbezüglich unverbindlich.

6.4. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Reklamation bzgl. Standardformatierung und -design, nach Erstellung eines Prüfprotokolls nicht zulässig ist und unsere offene Forderungen - welche mit Bestätigung der kostenpflichtigen Bestellung entsteht - davon nicht berührt wird.